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   VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 10.417   

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VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 10.417 (https://dejure.org/2010,68903)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2010 - 14 B 10.417 (https://dejure.org/2010,68903)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2010 - 14 B 10.417 (https://dejure.org/2010,68903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 10.417
    Zwar ist bei der Auslegung von Verwaltungsvorschriften, wozu sowohl der Erlass als auch die Dienstvorschriften und die Regelungen in den technischen Handbüchern gehören, die tägliche Verwaltungspraxis heranzuziehen, weshalb letztlich der Vorschriftengeber selbst über deren Auslegung bestimmt (BVerwG vom 17.1.1996 DVBl 1996, 814 und vom 7.5.1981 DVBl 1982, 195).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 10.417
    Zwar ist bei der Auslegung von Verwaltungsvorschriften, wozu sowohl der Erlass als auch die Dienstvorschriften und die Regelungen in den technischen Handbüchern gehören, die tägliche Verwaltungspraxis heranzuziehen, weshalb letztlich der Vorschriftengeber selbst über deren Auslegung bestimmt (BVerwG vom 17.1.1996 DVBl 1996, 814 und vom 7.5.1981 DVBl 1982, 195).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07

    Eigenverantwortliche Erbringung eines unmittelbaren Beitrags zur Flugsicherheit

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 10.417
    Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung findet dies in der gesetzlichen Regelung hinreichenden Ausdruck (vgl. nur Nds. OVG vom 24.11.2009 Az. 5 LC 159/07 ).
  • BVerwG, 23.05.1985 - 6 C 121.83

    Umfang einer zulageberechtigenden Tätigkeit - Anspruch auf Gewährung einer Zulage

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 10.417
    So habe das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Mai 1985 (Az. 6 C 121/83) ausgeführt, dass von einem qualitativ besonders umfangreichen Teil der einem Beamten übertragenen Gesamtaufgabe nur dann gesprochen werden könne, wenn die zulageberechtigende Tätigkeit über 70 % am Anteil der Gesamttätigkeit betrage.
  • VGH Bayern, 22.07.2003 - 3 ZB 03.806
    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 10.417
    Es muss sich um einen unmittelbaren Beitrag des Beamten oder Soldaten zur Flugsicherheit handeln, in dessen Rahmen dem damit befassten Wartungs- und Instandsetzungspersonal kein Fehler unterlaufen darf, sollen die im Flugdienst eingesetzten Soldaten nicht gefährdet werden (BayVGH vom 22.7.2003 Az. 3 ZB 03.806 ).
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.2599 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Falls der Dienstposten verschiedenartige, für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen umfasst, muss die herausgehobene Funktion, um derentwillen die Stellenzulage gewährt wird, einen quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9 m.w.N.; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).

    Allerdings müssen sich die Verfahrensbestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des § 42 Abs. 1 BBesG i.V.m. Nr. 5 Vorbem. BBesO A/B halten (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 20).

    Dabei ist insbesondere das Aufgabenfeld zu betrachten, in dem der Soldat oder Beamte eingesetzt wird (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).

    Der Senat ist in den von ihm beigezogenen Verfahren mit den Aktenzeichen 14 B 10.417, 14 B 09.313 und 14 B 09.312 (im Folgenden: beigezogene Verfahren) davon ausgegangen, dass jedenfalls zulageberechtigende Tätigkeiten von mehr als 70 % der Gesamttätigkeit als prägend anzusehen sind (BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 37 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 32).

    a) Für die von den dortigen Klägern wahrgenommenen Kalibriertätigkeiten hat der Senat entschieden, dass weitgehend alle flugsicherheitsrelevant und die Dienstposten dieser Kläger durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt sind (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 22 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 25 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 23 f.).

    Wegen der typischen Schwankungen im Arbeitsanfall (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31) sowie der Eigenart des klägerischen Aufgabenfelds steht nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung fest, dass der Kläger dennoch zulageberechtigende Tätigkeiten in prägendem Umfang wahrgenommen hat.

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1634

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1635 und 14 B 14.2599 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Falls der Dienstposten verschiedenartige, für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen umfasst, muss die herausgehobene Funktion, um derentwillen die Stellenzulage gewährt wird, einen quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9 m.w.N.; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).

    Allerdings müssen sich die Verfahrensbestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Reglungen des § 42 Abs. 1 BBesG i.V.m. Nr. 5 Vorbem. BBesO A/B halten (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 20).

    Dabei ist insbesondere das Aufgabenfeld zu betrachten, in dem der Soldat oder Beamte eingesetzt wird (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).

    Der Senat ist in den von ihm beigezogenen Verfahren mit den Aktenzeichen 14 B 10.417, 14 B 09.313 und 14 B 09.312 (im Folgenden: beigezogene Verfahren) davon ausgegangen, dass jedenfalls zulageberechtigende Tätigkeiten von mehr als 70 % der Gesamttätigkeit als prägend anzusehen sind (BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 37 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 32).

    a) Für die von den dortigen Klägern wahrgenommenen Kalibriertätigkeiten hat der Senat entschieden, dass weitgehend alle flugsicherheitsrelevant und die Dienstposten dieser Kläger durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt sind (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 22 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 25 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 23 f.).

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Falls der Dienstposten verschiedenartige, für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen umfasst, muss die herausgehobene Funktion, um derentwillen die Stellenzulage gewährt wird, einen quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9 m.w.N.; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).

    Allerdings müssen sich die Verfahrensbestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des § 42 Abs. 1 BBesG i.V.m. Nr. 5 Vorbem. BBesO A/B halten (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 20).

    Dabei ist insbesondere das Aufgabenfeld zu betrachten, in dem der Soldat oder Beamte eingesetzt wird (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).

    Der Senat ist in den von ihm beigezogenen Verfahren mit den Aktenzeichen 14 B 10.417, 14 B 09.313 und 14 B 09.312 (im Folgenden: beigezogene Verfahren) davon ausgegangen, dass jedenfalls zulageberechtigende Tätigkeiten von mehr als 70 % der Gesamttätigkeit als prägend anzusehen sind (BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 37 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 32).

    a) Für die von den dortigen Klägern wahrgenommenen Kalibriertätigkeiten hat der Senat entschieden, dass weitgehend alle flugsicherheitsrelevant und die Dienstposten dieser Kläger durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt sind (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 22 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 25 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 23 f.).

  • VG München, 07.11.2012 - M 21 K 11.3025
    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung setzt eine zulagenberechtigende Verwendung als flugzeugtechnisches Personal im Sinne der Nr. 5 Abs. 1 a) Vorbem BBesO A/B in qualitativer Hinsicht voraus, dass der Beamte oder Soldat eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit dergestalt zu leisten hat, dass dem damit befassten Wartungs- und Instandsetzungspersonal kein Fehler unterlaufen darf, sollen die im Flugdienst eingesetzten Soldaten nicht gefährdet werden ( OVG Münster vom 15.04.1999 - 12 A 4064/98 - Schütz/Maiwald BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 53; BayVGH vom 22.07.2003 - 3 ZB 03.806 - juris; zuletzt sich anschließend: OVG Lüneburg vom 24.11.2009 - 5 LC 159/07 - juris; BayVGH vom 23.11.2010 - 14 B 09.313, 14 B 10.417 u.a.m. - juris).

    1.2.2.1 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH vom 23.11.2010 - 14 B 09.313, 14 B 10.417 u.a.m. - alle juris) begegnen die Vorschriften des Erlasses vom 13. Oktober 2003, an deren wörtliche Auslegung die Gerichte nicht gebunden sind, zumindest hinsichtlich ihrer qualitativen Regelungsinhalte keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken.

    Diese Prüfung wurde in den bisher entschiedenen Fällen dergestalt durchgeführt, dass eine Auswertung der von dem jeweiligen Kläger für einen bestimmten, als - zumindest im Wesentlichen (Ausnahme: BayVGH 14 B 10.417, Rdnr. 25) - repräsentativ festgestellten Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2006 verschriebenen Arbeitsstunden daraufhin durchgeführt wurde, ob die Kostenstellen(-gruppen), denen sie zugeordnet wurden, den Schluss zulassen, dass mit den zugrundeliegenden Tätigkeiten unmittelbare Beiträge zur Flugsicherheit geleistet worden sind.

    Dabei fällt allerdings auf, dass in den Aufschreibungen des vorliegenden und anderer Kläger, in deren Fällen am selben Tag mündlich zur Sache verhandelt wurde, Zeitanteile von zum Teil gravierendem und in der Summe weit überwiegendem Ausmaß enthalten sind, die der jeweilige Beamte selbst einer zulagenberechtigenden Tätigkeit zuschrieb (Nr. 1), von denen aber die Beklagte nur einen prozentualen Anteil anerkennen konnte und die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sogar als nicht repräsentativ vollständig ausschied (BayVGH vom 23.11.2010 - 14 B 10.417, a.a.O., Rdnr. 25), oder die von dem jeweiligen Beamten selbst weder quantifiziert wurden noch für ihn quantifizierbar waren (Nr. 8 bis 10), die aber gleichwohl aufgrund übereinstimmender Auffassung der Beteiligten teilweise als zulagenberechtigend einzustufen waren (Nr. 8), so dass sie geschätzt werden mussten.

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